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Dipl.-Ing. ANNE-KATHRIN GROSS

Bauschäden

Mängel und Schäden am Bauwerk

Unterschiede in der Erwartungshaltung des Auftraggebers in Bezug auf die bestellte Leistung gegenüber der tatsächlich erbrachten Leistung führen in der Praxis oft zu Auseinandersetzungen und Streit. Oft werden Bausachverständige hinzugezogen zur Tatsachenfeststellung und deren Beurteilung.

Begriffsbestimmung Mangel und Schaden

Mangelfrei: nach § 633 BGB und VOB §13 gilt:
Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
1. wenn es sich für den Vertrag vorausgesetzte, sonst
2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt. Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.
Farbschaden Traufe_01

Fassadenschäden Putz und WDVS

P1000231
Sofern keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Materialien, Ausführungsqualität, Konstruktionen etc. festgehalten werden, so gilt die übliche Beschaffenheit auf der Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Beweislast

Bis zur Abnahme hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass sein Werk mangelfrei ist. Nach der Abnahme hat der Auftraggeber den Beweis zu führen, dass ein Baumangel besteht. Im Bauwesen hat die Beweislast besondere Bedeutung, da Konstruktionen durch mehrere Arbeitsfolgen und verschiedene Gewerke überarbeitet und verdeckt werden wie z.B. Putz auf Mauerwerk. Aus diesem Grund sind Zustandsfeststellungen während der Bauphase zu empfehlen.

Schaden: st jeder materielle oder immaterielle Nachteil, den eine Person oder Sache durch ein Ereignis erleidet.(1)
(1) Quelle:WAHRIG.digital – Deutsches Wörterbuch, Wissen Media Verlag GmbH, Gütersloh/München 2005

Auswirkungen von Mängeln

Mängelbeseitigungen führen zu erhöhtem Kostenaufwand und Bauablaufstörungen, deshalb sind diese möglichst schon in der Bauphase durch Bauüberwachung anzuzeigen und eine frühzeitige Behebung zu empfehlen.

Mängelfolgen können sein:

Auswirkungen von Schäden

Bauschäden haben Einfluss auf die

Schäden an Gebäuden sind zumeist fortschreitend. Werden Schäden nicht frühzeitig behoben, vergrößert sich meisten der Schadensbereich bzw. Folgeschäden treten auf. So können beispielsweise Leckagen der Dachdeckung zur Schädigung der Holzkonstruktionen des Dachstuhls führen oder Feuchteschäden hygienische Probleme wie Schimmelpilzwachstum und Ansiedelung von Bakterien begünstigen.
Bauschäden v1-img-2

Wärmebrücke Wände im Dachraum

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Schimmelpilzbefall

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Feuchteschäden/Bauwerksabdichtung

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Schäden an Dächern

Bauschäden v1-img-6

Sockelschäden

Kostenfalle Sanierung der Sanierung

Diese Wechselwirkungen von Bauschäden und das Ineinandergreifen mehrerer Schadensursachen erfordern komplexe Betrachtungen der geschädigten Bereiche. Werden nicht alle Schadensursachen beseitigt und der Schaden fachgerecht mit geeigneten Konstruktionen und Materialien beseitigt, ist mit erneutem Sanierungsbedarf zu rechnen. Die Erneuerung bereits sanierter Konstruktionen kann zusätzliche Kosten bedeuten durch Bauaufwand und Nutzungsbeeinträchtigung bis zum kompletten Nutzungsausfall.

Aus diesem Grund ist eine umfassende und fachlich fundierte Schadensanalyse und Sanierungsplanung zu empfehlen. Besondere Fachkenntnisse haben Bausachverständige und Fachplaner und sind daher besonders zu empfehlen.

Auswahl des Bausachverständigen

Der Sachverständige ist eine unabhängige, integre Person, die über besondere Sachkunde und Erfahrung verfügt. Er trifft allgemeingültige Aussagen zu einem vorliegenden Sachverhalt.

Grundlage Akkeditierung in mehrstufigen Prüfungsverfahren und regelmäßiger Nachweis der persönlichen Eignung, fachlichen Qualifikation sowie langjährigen Berufserfahrung. Die Tätigkeit der z.b.u.v. Sachverständigen kann ebenfalls in Form von Privatgutachten erfolgen. Darüber hinaus werden sie nach der Zivilprozessordnung (ZPO) von Gerichten in Streitfällen zur Begutachtung bestellt und vereidigt. Es wird ein sogenanntes Gerichtsgutachten erstellt. Der Sachverständige unterstützt den Entscheidungsprozess des Gerichtes. Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.

Der Feuerwiderstand (auch Brandwiderstand) eines Bauteils steht für die Dauer, während der ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält. Die Feuerwiderstandsdauer einiger bewährter Systeme wird beispielsweise in Teil 4 der deutschen DIN 4102 katalogisiert.

Vorgehen

Nach der Kontaktaufnahme und Beschreibung des konkreten Schadensfalls wird ein erster Ortstermin zur Sichtung und Untersuchung der Situation vor Ort vereinbart. Sind weiterführende Untersuchungen oder Probenahmen erforderlich, werden diese Untersuchungsmethoden und der zu erwartende Aufwand vor Ort besprochen.

Das Ergebnis dieser Untersuchungen können Beratungen, Stellungnahmen oder Gutachten sein.
Auf der Grundlage komplexer Ursachenfeststellungen kann anschließend eine Sanierungsplanung (Begriff) erfolgen.

Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihr neues Vorhaben gemeinsam zu besprechen!